Mitgliedschaft

Alle per Dienstauftrag tätigen Orgelsachverständigen im Bereich der beitragszahlenden (Erz-)Diözesen, EKD-Gliedkirchen und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen sind regulär Mitglieder der VOD. Damit die Mitgliedschaft wirksam wird, müssen die betreffenden Personen durch ihre Kirchenleitungen gegenüber der Geschäftsstelle der VOD benannt werden.
Darüber hinaus können selbständige Orgelsachverständige auf Antrag Mitglieder der VOD werden. Dafür ist der Nachweis einer Qualifikation erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag für selbständige Sachverständige beträgt € 40,- / Jahr. Näheres regelt die Satzung.