Orgeln gehören zumeist mit großem Abstand zu den teuersten Ausstattungsstücken von Kirchengebäuden. Die Anschaffung und Wartung stellt für jede Kirchengemeinde eine große Herausforderung dar. Verantwortlich ist je nach Kirchenverfassung der/die jeweilige (hauptamtliche) Kirchenmusiker/in und der Kirchenvorstand. Unterstützt werden sie dabei von den Orgelsachverständigen der Gliedkirchen und Diözesen. Auskunft über die Zuständigkeit der einzelnen Orgelsachverständigen erteilen die Regionalkantoren/innen, Diözesankirchenmusiker/innen und Landesmusikdirektoren/innen.
Bei größeren Bauvorhaben sind darüber hinaus einzubeziehen die Bauabteilungen der Diözesen / Landeskirchen / Kirchenkreise und die staatliche Denkmalpflege (auch bei neuen Orgeln in denkmalgeschützten Räumen).
Innerhalb der Kirchengemeinden wird häufig ein Orgelausschuss gebildet, der auch mit weiteren interessierten Personen besetzt ist. Für diese ist es hilfreich, sich mit den Grundlagen des Orgelbaus vertraut zu machen. Einen Einstieg in das Thema bietet https://de.wikipedia.org/wiki/Orgel